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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97   

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BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 (https://dejure.org/1999,1914)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 (https://dejure.org/1999,1914)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1999 - 1 BvR 2017/97 (https://dejure.org/1999,1914)
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Wegnahme des Kindes in der Wohnung des Vaters

Art. 13 Abs. 2 GG, Anforderungen an die Bestimmtheit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (hier: einstweilige Anordnung zu unbestimmt, da nicht einmal deutlich wurde, daß der Richter an die Möglichkeit einer Wohnungsdurchsuchung dachte);

Art. 13 Abs. 2 GG, zur Frage, ob eine Durchsuchungsanordnung in § 33 Abs. 2 FGG eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben kann (offengelassen);

§ 227 Abs. 2 BGB, zur Frage des Rechtmäßigkeitsmaßstabs bei Widerstand gegen rechtswidrige behördliche Handlungen (vgl. die Rspr. zu § 113 StGB) (offengelassen)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch Verurteilung zum Schadensersatz wegen Abwehr einer ohne zureichende richterliche Anordnung erfolgten Hausdurchsuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit der Zuerkennung von Schadensersatz an Polizeibeamte, die bei einer Wohnungsdurchsuchung ohne ausreichende Rechtsgrundlage Schaden erleiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 943
  • NVwZ 2000, 546 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 411
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 51, 97; 57, 346; 96, 44).

    a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 96, 44 [51]).

    Die richterliche Anordnung der Durchsuchung hat die rechtliche Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muß Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren (vgl. BVerfGE 96, 44 [51 f.]).

    Insofern gibt es auch keinen Anhaltspunkt für eine eigenverantwortliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme durch den zuständigen Richter, insbesondere deren Erforderlichkeit (vgl. BVerfGE 96, 44 [51]).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 51, 97; 57, 346; 96, 44).

    Denn staatliche Organe suchen ziel- und zweckgerichtet in der Wohnung nach einer Person, die der Inhaber der Wohnung von sich auch nicht herausgeben will (vgl. BVerfGE 51, 97 [106 f.]).

    Diese Unsicherheit zu vermeiden ist nach Art. 13 Abs. 2 GG Aufgabe allein des für die präventive Kontrolle zuständigen Richters (vgl. BVerfGE 51, 97 [114]).

    Das ist in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 GG nur dann der Fall, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Durchsuchungsanordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (vgl. BVerfGE 51, 97 [111]).

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97
    Nicht vorgegriffen wird der von den Fachgerichten zu beantwortenden Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen nach bürgerlichem Recht Nothilfe gegen die Diensthandlung eines Polizeibeamten zulässig ist, um dessen Unterstützung ein Gerichtsvollzieher nachgesucht hat (vgl. zu einer ähnlichen Fragestellung BVerfGE 87, 399 [409 ff.]).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 51, 97; 57, 346; 96, 44).
  • OLG Köln, 17.12.1974 - Ss 213/74
    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97
    Zu prüfen wird dabei unter anderem sein, ob die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im bürgerlichen Recht bei der Anwendung des § 227 Abs. 2 BGB überhaupt anders ausfallen kann als im Strafrecht bei Anwendung des § 113 StGB (vgl. dazu etwa OLG Köln, NJW 1975, S. 889 f.; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., 1997, § 113 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 31).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Das Gewicht der präventiven Schutzzwecke, die Gesetzgeber und Strafgerichte der Strafandrohung beimessen dürfen, ist jedoch im Falle des § 113 Abs. 1 StGB so hoch, dass auch dieser schwerwiegendere Eingriff gerechtfertigt ist (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 -, NJW 2000, S. 943 ).
  • BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05

    Durchsetzung der Verurteilung zur Gewährung des Zutritts zur Wohnung zur Sperrung

    Eine Durchsuchung liegt vielmehr nur dann vor, wenn ein Betreten der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungsinhaber von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 51, 97, 106 f.; 75, 318, 327; BVerfG NJW 2000, 943, 944).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Um eine Durchsuchung handelt es sich hingegen zum Beispiel dann, wenn Vollstreckungsorgane eine Wohnung betreten, um dort dem Inhaber der Wohnung ein Kind wegzunehmen, das dieser von sich aus nicht übergeben will, denn in einem solchen Fall suchen staatliche Organe ziel- und zweckgerichtet in der Wohnung nach einer Person, die der Inhaber von sich aus nicht herausgeben möchte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 - NJW 2000, 953, m.w.N.).
  • VG Hamburg, 18.11.2019 - 9 K 4459/17

    Zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG

    Für den Begriff der Durchsuchung kennzeichnend ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (BVerfG, Beschl. v. 3.4.1979, 1 BvR 994/76, juris Rn. 26; Beschl. v. 5.5.1987, 1 BvR 1113/85, juris Rn. 26; Kammerbeschl. v. 19.11.1999, 1 BvR 2017/97, juris Rn. 11).
  • VG Hamburg, 15.02.2019 - 9 K 1669/18

    Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft als Wohnung; Durchsuchung; fehlende

    Für den Begriff der Durchsuchung kennzeichnend ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (BVerfG, Beschl. v. 3.4.1979, 1 BvR 994/76, Durchsuchungsanordnung, Zwangsvollstreckung, juris Rn. 26; Beschl. v. 5.5.1987, 1 BvR 1113/85, Betretungsrecht des Sachverständigen, Sachverständiger, juris Rn. 26; Kammerbeschl. v. 19.11.1999, 1 BvR 2017/97, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798

    Rechtswidrige polizeiliche Maßnahme zur Unterstützung der Vollstreckung von

    Denn jedenfalls, wenn die Polizei - wie hier - im Vollstreckungsverfahren Unterstützung bei einer Wohnungsdurchsuchung, die dem verfassungsrechtlichen Richtervorbehalt in Art. 13 Abs. 2 GG unterliegt (zur Geltung des Richtervorbehalts auch bei Vollstreckungsmaßen grundlegend BVerfG, B.v. 3.4.1979 - 1 BvR 994/76 - BVerfGE 51, 97), leisten soll, setzt die Rechtmäßigkeit dieser Unterstützung die Wahrung dieses Richtervorbehalts voraus (so im Ergebnis wohl auch BVerfG, B.v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 - juris Rn 3 bzw. 9, wonach die Annahme eines Zivilgerichts, der Schmerzensgeld beanspruchende Polizeibeamte habe anlässlich der Wohnungsdurchsuchung durch den Gerichtsvollzieher rechtmäßig gehandelt, den Schutzbereich von Art. 13 Abs. 1 GG verkenne).

    Wenn Vollstreckungsorgane - wie hier - eine Wohnung betreten, um dort den Inhabern der Wohnung Kinder wegzunehmen, die diese von sich aus nicht herausgeben wollen, handelt es sich um eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG (BVerfG, B.v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 - juris 11).

    Nach Art. 13 Abs. 2 GG dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden (hierzu und zum Folgenden ausführlich BVerfG, B.v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Vollstreckung der Herausgabe eines Kindes ist durchaus auch außerhalb einer Wohnung möglich (vgl. zum Ganzen BVerfG, B.v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10

    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen: Herausgabevollstreckung betr. die

    Eine Durchsuchung liegt nur dann vor, wenn ein Betreten der Wohnung der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungseigentümer von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 51, 97, 106 f.; 75, 318, 372; BVerfG, NJW 2000, 943, 944).
  • VG Oldenburg, 06.06.2012 - 11 A 3099/12

    Abschiebung; Betreten einer Wohnung; Wohnungsdurchsuchung

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 25. August 2004 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 ; Urteil vom 6. September 1974 - I C 17.73 - BVerwGE 47, 31 ; BVerfG, Beschluss vom 19. November 1999 - 1 BvR 2017/97 - NJW 2000, 943 ; Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1202/84 - BVerfGE 76, 83 ; Beschluss vom 3. April 1979 - 1 BvR 994/76 - BVerfGE 51, 97 ) ist eine Durchsuchung das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung nicht von sich aus offenlegen oder herausgeben will.

    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend in dem erwähnten Beschluss vom 19. November 1999 (a.a.O.) das Betreten einer Wohnung zum Zwecke der Suche nach und Mitnahme einer Person, die der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben will, als Durchsuchung bewertet.

  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860

    Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen

    Geschützt ist dabei die Wohnung als die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfG vom 19.11.1999 Az. 1 BvR 2017/97 RdNr. 11; BVerfG vom 27.02.2008 Az. 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 RdNr. 174).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19

    Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von

    Die richterliche Anordnung hat die rechtliche Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1997, BVerfGE 96, 44 [51 f.]; Beschluss vom 19. November 1999 - 1 BvR 2017/97 - juris Rn. 12; vgl. auch Gornig in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 7. Aufl., Art. 13 Rn. 83).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 6 B 6.13

    Einbeziehung eines Eigentümers eines von ihm vermieteten Mehrfamilienhauses in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08

    Ausführung, unmittelbare; Bekanntgabe; Durchsuchung; Gefahrenerforschung;

  • VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17

    Drittschutz bei der Gewährung von Amtshilfe

  • VG Neustadt, 08.11.2011 - 5 N 992/11

    Vollzug der Sicherstellungsanordnung für Waffen

  • VG Frankfurt/Oder, 28.03.2012 - 6 K 76/08
  • AG Neuruppin, 09.11.2005 - 71 M 2286/05

    Zwangsvollstreckung eines Urteils auf Duldung einer Gas-Zählersperrung:

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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98   

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BVerfG, Entscheidung vom 04. November 1999 - 1 BvR 2310/98 (https://dejure.org/1999,2680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verletzung von Grundrechten durch Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1326
  • NVwZ 2000, 546 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 911 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98
    Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98
    Die Schutzwürdigkeit des Taxenverkehrs ist ein wichtiges Gemeinschaftsgut, das den Gesetzgeber zu Eingriffen in die Berufsfreiheit berechtigt (vgl. BVerfGE 11, 168 [186 f.]).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98

    Werbeverbot an Taxen; Taxi, politisches und religiöses Werbeverbot;

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der N ... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele, Holsteiner Ufer 22, Berlin - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. März 1998 - OVG 1 B 14.95 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 1994 - VG 11 A 663.93 -, d) den Widerspruchsbescheid der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom 24. August 1993 - II B -, e) den Bescheid des Landeseinwohnermeldeamts Berlin vom 30. Juni 1993 - III C 22 -, 2. mittelbar gegen § 26 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl I S. 1573), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Mai 1998 (BGBl I S. 1159), hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 4. November 1999 einstimmig beschlossen:.
  • VG Berlin, 12.12.1994 - 11 A 663.93

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots politischer Werbung auf Taxen; Chancengleichheit

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der N ... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele, Holsteiner Ufer 22, Berlin - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. März 1998 - OVG 1 B 14.95 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 1994 - VG 11 A 663.93 -, d) den Widerspruchsbescheid der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom 24. August 1993 - II B -, e) den Bescheid des Landeseinwohnermeldeamts Berlin vom 30. Juni 1993 - III C 22 -, 2. mittelbar gegen § 26 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl I S. 1573), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Mai 1998 (BGBl I S. 1159), hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 4. November 1999 einstimmig beschlossen:.
  • OVG Berlin, 25.03.1998 - 1 B 14.95
    Auszug aus BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der N ... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele, Holsteiner Ufer 22, Berlin - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. März 1998 - OVG 1 B 14.95 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 1994 - VG 11 A 663.93 -, d) den Widerspruchsbescheid der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom 24. August 1993 - II B -, e) den Bescheid des Landeseinwohnermeldeamts Berlin vom 30. Juni 1993 - III C 22 -, 2. mittelbar gegen § 26 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl I S. 1573), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Mai 1998 (BGBl I S. 1159), hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 4. November 1999 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Bamberg, 29.06.2016 - 3 U 216/15

    Abgabepreis des Pharmagroßhandels von Fertigarzneimitteln an Apotheken

    Hierbei hat der Gesetz- und Verordnungsgeber einen weiten Regelungsspielraum (BVerfG NJW 1974, S. 1317; BVerfG, NJW 2000, S. 1326), der auch im Arzneimittelpreisrecht Anwendung findet (BVerfG, Beschluss vom 31.03.2016, Az.: 2 BvR 929/14 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 3 C 24.04

    Berufsfreiheit und Werbeverbote; Eigenwerbung an Taxen; Fremdwerbung an Taxen.

    Diesem Verbot liegt die - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende - Einschätzung des Verordnungsgebers zu Grunde, dass politische und religiöse Werbung ein höheres Konfliktpotential in sich birgt als allgemeine Produktwerbung, weil es ihretwegen eher zu Konflikten kommen kann, die über eine geistige Auseinandersetzung hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310/98 - NJW 2000, 1326; BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 - Buchholz 442.015 § 26 BOKraft Nr. 1).
  • OVG Hamburg, 05.03.2004 - 1 Bf 375/99

    Verbot von nach außen wirkender Eigenwerbung an Taxen; Berufsausübungsfreiheit

    Diese Art von Werbung ist, was das Konfliktpotential angeht, nicht mit werbenden politischen oder religiösen Aussagen vergleichbar, die nach § 26 Abs. 4 Satz 2 BOKraft unzulässig sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.11.1999, NJW 2000, S. 1326; BVerwG, Beschl. v. 28.10.1998, NJW 1999 S. 805).
  • VG Hamburg, 03.03.2005 - 15 K 87/03

    Linienverkehrsgenehmigung für die Durchführung von Stadtrundfahrten - Klage eines

    Gesetzliche Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, wobei die aus Gründen des Gemeinwohls notwendigen Beschränkungen des Grundrechts unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit stehen (z. B. BVerfG, Urteil vom 16.1.2002, BVerfGE 104, 357 ff.; speziell zum Personenbeförderungsrecht z.B. BVerfG, Beschluss vom 4.11.1999, NJW 2000, 1326).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 13 B 1616/19

    Versagung einer Taxigenehmigung

    vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1960 - 1 BvL 53/55 -, BVerfGE 11, 168 = juris, Rn. 68 f., sowie im Nachgang BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310/98 -, NJW 2000, 1326 = juris, Rn. 3, und vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85 -, BVerfGE 81, 70 = juris, Rn. 54; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7, und Urteil vom 30. Juni 2005 - 3 C 24.04 -, BVerwGE 124, 26 = juris, Rn. 18.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - 13 A 196/18

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Erteilung

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310/98 -, NJW 2000, 1326 = juris, Rn. 3, und vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85 -, BVerfGE 81, 70 = juris, Rn. 54; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7, und Urteil vom 30. Juni 2005 - 3 C 24.04 -, BVerwGE 124, 26 = juris, Rn. 18.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97   

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https://dejure.org/1999,2813
BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97 (https://dejure.org/1999,2813)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97 (https://dejure.org/1999,2813)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 (https://dejure.org/1999,2813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2098 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 546
  • BauR 2000, 535
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97
    Es ist verfassungsgerichtlich geklärt, daß der Ausschluß verspäteter Einwendungen im gerichtlichen Verfahren nur dann mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger typischerweise erkennbar und nicht geeignet sind, den gerichtlichen Rechtsschutz zu vereiteln oder in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 61, 82 [110, 116 f.]).

    Es wäre dann nicht mehr gewährleistet, daß die Zwecke erreicht werden, deretwegen der Ausschluß von Einwendungen im gerichtlichen Verfahren verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 61, 82 [114 ff.]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97
    Da die angegriffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 1997 zugestellt worden war, ist diese Rüge, mit der ein neuer Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht wird, gemäß §§ 92, 93 Abs. 1 BVerfGG verspätet (vgl. BVerfGE 81, 208 [214 f.]).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. a) des Herrn Dr. M ..., b) der Frau M ..., 2. a) des Herrn Dr. Sch ..., b) der Frau Sch ..., 3. a) des Herrn L ..., b) der Frau L ..., 4. des Herrn Sch ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Peter C. Mohr und Partner, Max-Brauer-Allee 81, Hamburg - gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 -, b) den Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn-Bundesamtes - Außenstelle Hamburg - vom 19. Mai 1995 - EBA 1011 ABS 41/PFA V a - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richterinnen Haas, Hohmann-Dennhardt gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 27. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83

    Verfassungsmäßigkeit des Verzichts auf Individual-Zustellung von

    Auszug aus BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97
    Dies wäre wiederum der "Anstoßwirkung" der amtlichen Bekanntgabe abträglich, die auch davon abhängt, daß sie auf ein vor Ort bereits vorinformiertes Publikum trifft (vgl. BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 28. November 1984, NJW 1985, S. 729; vgl. auch BVerwGE 66, 206 [211 f.]).
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Die gesetzlichen Bestimmungen über die Präklusion verstoßen entgegen der Auffassung der Kläger nicht gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz (siehe BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 -, juris).

    Die Bekanntmachung verfehlt deshalb dann ihren Sinn, wenn sie in ihrer "Anstoßwirkung" nicht geeignet ist, den möglicherweise von dem Planvorhaben Betroffenen ihre Situation zu vermitteln und sie zum Zwecke der Wahrnehmung ihrer Interessen zu einem weiteren Schritt, nämlich zur Einsicht in die ausgelegten Unterlagen, zu veranlassen (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 -, NVwZ 2000, 446; BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, BVerwGE 127, 95).

  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Er muss also geeignet sein, potenziell betroffenen Bürgern ihre Betroffenheit ausreichend vor Augen zu führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 -, juris Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen müssen ausreichend sein, um die verfassungsrechtlich gebotene, oben beschriebene Anstoßwirkung auszulösen und die Planbetroffenen veranlassen, sich über weitere Einzelheiten des Vorhabens anhand der ausgelegten Planunterlagen zu unterrichten, um über ihr weiteres Vorgehen entscheiden zu können (BVerfG, Beschl. v. 27.12.1999, BauR 2000, 535).
  • VG Freiburg, 27.01.2010 - 2 K 2265/08

    Ortsüblichkeit einer Bekanntgabe

    Nachdem § 73 Abs. 5 S. 1 LVwVfG eine vorherige Bekanntmachung verlangt, um den betroffenen Bürgern eine angemessene Vorbereitungszeit im Hinblick auf die Einsicht in den Plan und die Erhebung von Einwendungen zu gewähren (Stelkens/Bonk/Sachs, § 73 Rn. 50; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 73 Rn. 57; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97 -, in Juris), hätte bei Beachtung der Satzungsbestimmungen die Auslegung vorliegend daher frühestens am Freitag, dem 24.6.2005, beginnen dürfen.

    Vielmehr hält es das BVerwG für mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar, wenn etwa die Planauslegung nur im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde bekanntgemacht wird; die Obliegenheit des Bürgers, das amtliche Veröffentlichungsorgan regelmäßig zu lesen, sei weder unverhältnismäßig noch unzumutbar (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 23.4.1997 - 1 A 7/97 -, in Juris; vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97 -, in Juris).

  • BVerwG, 17.10.2005 - 7 BN 1.05

    Wasserschutzgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren;

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Ausschluss verspäteter Einwendungen im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger typischerweise erkennbar und nicht geeignet sind, den gerichtlichen Rechtsschutz zu vereiteln oder in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 - NVwZ 2000, 546, 547).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 2 D 141/09

    Weetfelder Bürgergemeinschaft unterliegt im Streit um Bebauungsplan der Stadt

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 BvR 1746/97 -, NVwZ 2000, 546 = juris Rn. 9.
  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1201

    Biomasse-Heizkraftwerk: Bebauungsplan der Gemeinde Wenzenbach für unwirksam

    Ist somit zu fordern, dass der Inhalt der Bekanntmachung geeignet sein muss, potenziell betroffenen Bürgern ihre Betroffenheit ausreichend vor Augen zu führen (BVerfG vom 27.12.1999, NVwZ 2000, 546 - zum Fachplanungsrecht), muss dem auch in Einzelfällen eines vorhabenbezogenen oder eines projektbezogenen Bebauungsplans entsprochen werden, der wie vorliegend "maßgeschneidert" das Vorhaben des Beigeladenen bauplanungsrechtlich absichern und dementsprechend auch den Standort für ein BMHK festlegen soll.
  • OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 36/98

    Ausschluss der Einwendungen gegen Planfeststellungsbeschluss über Ausbau des

    Die materielle Präklusion begegnet als solche keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 27.12.1999, NVwZ 2000 S. 546, 547; BVerfG, Beschl. v. 8.7.1982, BVerfGE 61 S. 82, 110-118 - zum Atomrecht - ; BVerwG, Beschl. v. 5.6.1998, - 11 B 27.98 -, Juris; Urt. v. 24.5.1996, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119).

    Dazu gehört es nach dem Verfassungsgebot effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG, daß die Bekanntmachung der Planauslegung und diese selbst nach Inhalt und Gestaltung geeignet waren, die von dem Vorhaben möglicherweise betroffenen und deshalb interessierten Personen anzustoßen, sich mit dem Plan zu befassen und sich um ihre Belange zu kümmern (Anstoßwirkung; BVerfG, Kammer-Beschl. v. 27.12.1999, NVwZ 2000 S. 546, 547; BVerwG, Urt. v. 23.4.1997, BVerwGE 104 S. 337, 341 f.; Beschl. v. 16.8.1995, Buchholz 407.3 § 3 VerkPBG Nr. 1; Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55 S. 369, 375-377 - zum Bauplanungsrecht -).

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb geklärt, dass Präklusionsvorschriften, die der Gesetzgeber zur Verfahrensbeschleunigung erlassen hat, weder den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger erkennbar und den gerichtlichen Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/110, 116 f; vom 27.12.1999 BauR 2000, 535/536) und wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/136; vom 2.2.2006 Az. 2 BvR 1453/03 ; vom 15.10.2009 NJW-RR 2010, 421).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb geklärt, dass Präklusionsvorschriften, die der Gesetzgeber zur Verfahrensbeschleunigung erlassen hat, weder den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger erkennbar und den gerichtlichen Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/110, 116 f; vom 27.12.1999 BauR 2000, 535/536) und wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/136; vom 2.2.2006 Az. 2 BvR 1453/03 ; vom 15.10.2009 NJW-RR 2010, 421).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - 11 D 94/03

    Verlust der Sachbefugnis bei Veräußerung eines Grundstücks während eines

  • BVerwG, 17.12.2004 - 4 BN 48.04

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen zwei beachtlichen Verfahrensfehlern;

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 13 A 3183/05

    Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit des § 105 Abs. 4a S. 4 Arzneimittelgesetz

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1103

    Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung,

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11

    Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 11 A 37/13

    Gefahren für das Grundstückseigentum durch die Einlagerung von Abfällen in den

  • VGH Bayern, 15.04.2009 - 8 ZB 08.3146
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 374/10

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Auslegung von Planunterlagen in einem

  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 NE 04.1221

    Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 20 B 1199/01
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.11.1999 - 2 BvR 1958/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3897
BVerfG, 25.11.1999 - 2 BvR 1958/99 (https://dejure.org/1999,3897)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.1999 - 2 BvR 1958/99 (https://dejure.org/1999,3897)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 1999 - 2 BvR 1958/99 (https://dejure.org/1999,3897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen Landesschulrecht - Rechtschreibreform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtschreibreform - Aufhebung des schleswig-holsteinischen Volksentscheids

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Einführung der Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Einführung der Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts; Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1104
  • NVwZ 2000, 546 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1999 - 2 BvR 1958/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits geklärt, daß es im Rahmen einer Bundesverfassungsbeschwerde nicht überprüfen darf, ob ein Landesgesetz mit der Landesverfassung übereinstimmt (BVerfGE 41, 88 [118 ff.]; 45, 400 [413]).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1999 - 2 BvR 1958/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits geklärt, daß es im Rahmen einer Bundesverfassungsbeschwerde nicht überprüfen darf, ob ein Landesgesetz mit der Landesverfassung übereinstimmt (BVerfGE 41, 88 [118 ff.]; 45, 400 [413]).
  • OLG Koblenz, 14.02.2002 - 5 U 990/01

    Voraussetzungen eines eigenständigen Mietvertrags mit dem Insolvenzverwalter;

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  • OVG Niedersachsen, 20.06.2001 - 13 L 2463/98

    Neue Rechtschreibung; Rechtschreibreform; reformierte Rechtschreibung;

    Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde, mit der geltendgemacht worden war, das Ergebnis eines Volksentscheides dürfe nicht noch in derselben Legislaturperiode wieder rückgängiggemacht werden, wurde vom Bundesverfassungsgericht mit der Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, die zur Prüfung gestellte Frage richte sich nach Schleswig-Holsteinischem Verfassungsrecht und könne vom Bundesverfassungsgericht daher nicht überprüft werden (Beschl. vom 25.11.99 - 2 BvR 1958/99 -, NJW 2000, 1104).
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